NOK-Fall

Wenn eine Auszahlung durch die Postfinance ausgeführt wurden, ist im E-Finance-Account eine Ausführungsbestätigung abrufbar. Auf dieser ist ersichtlich, wenn eine Buchung nicht ausgeführt werden konnte (meist ist dies schon bei der PAIN-Freigabe im Postfinance-Account ersichtlich und wird durch die Freigabestellen dokumentiert).

Solche Fälle müssen in der Stapelverarbeitung unter dem Menüpunkt "Auszahlungen PAIN" markiert werden. Die Bearbeitung eines Auszahlungslaufs wird mit  aktiviert. Wichtig ist, dass dies vor der PAIN-Gegenbuchung gemacht wird. Diese kann anschliessend mit der Funktion “PAIN Gegenbuchung” durchgeführt werden.

Bevor die Auszahlung erneut in Auftrag gegeben werden kann, muss die zuständige Fachabteilung mit der Abklärung und Hinterlegung der korrekten Zahlverbindung beauftragt werden. Damit die Verarbeitung des NOK-Falls in Auftrag gegeben werden kann, müssen im Menüpunkt "Auszahlungen PAIN" die bereits gegengebuchten Verarbeitungen angezeigt werden. Dies macht man, indem man bei den Suchkriterien bei "Gegenbuchung" ein Häkchen setzt und anschliessend auf die Lupe klickt. Mit “Neuauszahlung (NOK)” werden für alle NOK-Fälle des betreffenden Auszahlungslaufs ein neuer Zahlungslauf erstellt. Deshalb ist es wichtig, dass alle Zahlverbindungen eines Laufs korrigiert sind, bevor die Neuauszahlung in Gang gegeben wird. Als Datum wird das Valuta-Datum der neuen Auszahlung eingegeben.

Von dort wird die Buchung analog einer "normalen" Auszahlung mit einer Stapelverarbeitung ab dem Punkt Auszahlungen PAIN verarbeitet.

Es muss kein Dokument verschickt werden.

Für die Verarbeitung wird diese Checkliste verwendet: Q:\LANAT\ADZ_GELAN_ICT\Daten\PRODUKTION\GELAN-NOTIZEN\FINANZEN\CHECKLIST_NOK_GELAN_4_elektronisch.pdf



Sonderfall: Wenn die Auszahlung durch die Fachabteilung nach der PAIN-Erstellung gestoppt wird, wird die PAIN-Gegenbuchung OHNE Korrektur durchgeführt. Der nicht auszuzahlende Betrag muss im entsprechenden Auszahlungsauftrag im Postfinance-Account gelöscht werden. Dies muss auf dem PAIN-Freigabeprotokoll vermerkt und im Stapelverarbeitungsdossier mit Hilfe des Auftrags durch die Fachabteilung dokumentiert werden. Im Anschluss an die PAIN-Gegenbuchung muss im Kontokorrent des PID's eine Annullationsbuchung erfasst werden.