Mahnsperre und Storno

Mahnsperren

Mahnsperren werden GELAN-intern im Auftrag der zuständigen Fachabteilung im Menü „Kontokorrent“, Register „Belege“ über den Button „Mahnsperre“ erfasst.

Nach Klick auf  öffnet sich ein Fenster, in dem das Datum der Mahnsperre sowie eine Bemerkung eingegeben wird.

Eine Mahnsperre kann nicht gelöscht werden. Da aber jede neu erfasste Mahnsperre die bisherige Mahnsperre eines Belegs übersteuert, kann mit der Erfassung des Tagesdatums die bisherige Mahnsperre ausser Kraft gesetzt werden.

Das Email mit dem Auftrag wird mit dem Bearbeitungsdatum, dem Visum der bearbeitenden Person und den allenfalls zusätzlich erfassten fehlenden Informationen (PID; Beleg, Betrag) abgelegt: Q:\LANAT\ADZ_GELAN_ICT\Daten\PRODUKTION\GELAN-PROD\PRODXX\FIN\MAHNUNGEN\KANTON\Mahnsperren

Wenn wir einen Auftrag für eine Mahnsperre vom Agrarvollzug BE erhalten, müssen wir prüfen, ob die Rechnung eine SV-Tilgungsrate enthält. Wenn ja, müssen wir bei Hans Oesch nachfragen, ob wir die Mahnsperre erfassen dürfen. Gibt er sein Ok, erfassen wir die Mahnsperre, wenn nicht, geben wir den Auftrag zurück an den Agrarvollzug.

Storno

Stornierungen werden im Kontokorrent und nur mit dem unterschriebenen Stornierungsauftrag der zuständigen Fachabteilung durchgeführt. Diese kann den Stornierungsauftrag selber aufbereiten im Anwendungsbereich “Auswertungen” unter dem Fachbereich “FIS”. Am besten wird dafür die Belegnummer verwendet, die im Anwendungsbereich “FIS” unter dem Menüpunkt “Kontokorrent” im Register “Belege” zu finden ist.

Nachdem die betreffende Buchung ausgewählt wurde (indem die entsprechende Zeile markiert wird), klickt man auf den Knopf „Storno“. Im sich öffnenden Fenster gibt man das Valuta-Datum, d.h. das Datum des Stornoauftrags, ein und schliesst mit Klick auf “Ausführen” ab. Es muss kein Belegausgleich gemacht werden, aber die FIBU-Sammelbuchung im Bereich „Stapelverarbeitung“ muss durchgeführt werden.

WICHTIG:

  • Bei mehreren Buchungen pro Belegnummer muss jede einzeln storniert werden. (Achtung: Es kann mehrere Belegnummern pro Papierbeleg haben.)

  • Beträge mit Fr. 0.- müssen zuerst storniert werden.

  • Das Valutadatum muss mit dem Buchungsjahr übereinstimmen, das für das FIS geöffnet ist.

  • Beinhaltet der Auftrag Buchungen aus dem Menü "Massnahmen buchen", müssen diese der zuständigen Fachabteilung gemeldet werden, damit die Buchungen erneut erstellt werden können.

  • Kontrolle: „KK_JOURNAL_KONTO“ im Tool "SQL Server Reporting Services" (regelmässig zu kontrollieren)

Der Stornierungsauftrag wird mit dem Visum der bearbeitenden Person hier abgelegt: Q:\LANAT\ADZ_GELAN_ICT\Daten\PRODUKTION\GELAN-PROD\PRODXX\FIN\STORNIERUNGEN\KANTON